Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMPACT Martial Arts AG (AGB)

1. Geltungsbereich, Änderungen AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Mitglied einerseits und der IMPACT Martial Arts AG, Josefstrasse 92, 8005 Zürich andererseits (nachfolgend "IMPACT").

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB vorbehalten bleiben. Änderungen der AGB werden den Mitgliedern rechtzeitig und in geeigneter Form mitgeteilt.

2. Angebot

IMPACT bietet Gruppentrainings, Personal Trainings oder Seminare an. IMPACT bietet diesbezüglich unterschiedliche Abonnemente und Leistungen an. Die Angebote und deren Preise richten sich nach der jeweils gewählten Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

3. Abonnemente "Membership 1 bis 5+" und "Membership 10er Karte"

IMPACT bietet die Abonnemente "Membership 1 bis 5+" und "Membership 10er Karte" an. Es besteht die Möglichkeit eines Upgrades bei einem bestehenden Abonnement "Membership 1 bis 4", wobei dabei der laufende Vertrag aufgelöst wird und anschliessend ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

Die Abonnemente "Membership 1 bis 5+" bei einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten können als Einmalzahlung oder als monatliche Raten abgeschlossen werden. Bei monatlichen Raten ist der Monatsbeitrag bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen. Eine Nichtnutzung der Trainingsleistung schliesst weitere Monatszahlungen bis zur ordentlichen Kündigung nicht aus.

Die Abonnemente "Membership 1 bis 5+" bei einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten können für die Dauer von einem bis drei Monate (pro Vertragsjahr) unterbrochen werden. Dies muss vor Beginn der Pausierung per E-Mail an info@impact-martialarts.com schriftlich mitgeteilt werden. Die Rechnungen laufen normal weiter. Der pausierte Zeitraum wird am Ende der Vertragslaufzeit kostenfrei angerechnet. Bei Nichtnutzung besteht kein Anspruch darauf.

Bei belegbaren Vorliegen eines triftigen Grundes auf Seiten des Mitglieds (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, langfristiger Auslandsaufenthalt, Weiterbildung, Umzug) welche das Training mindestens für drei Monate unterbricht, kann der Vertrag ausserordentlich gekündigt werden.

Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatz Stunden oder Rückforderung des gezahlten Betrags, wenn IMPACT aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Epidemie, Pandemie, usw.), ihre Dienstleistungen unverschuldet nicht erbringen kann. Bei Nichterbringung der Dienstleistungen während mindestens eines Monats, verlängert sich die Vertragslaufzeit im entsprechenden Umfang.

4. Teilnahme am Training

a) Voraussetzungen

Die Teilnahme am Training ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

1. Sporttauglichkeit: Das Mitglied ist verpflichtet, seine Sporttauglichkeit selbst einzuschätzen. Verletzungen und Beeinträchtigungen physischer oder psychischer Art sind dem leitenden Trainer bis spätestens vor Beginn des Trainings mitzuteilen. Mit seiner Teilnahme am Training bestätigt das Mitglied, dass es sportgesund ist.

2. Sicherheit und Rücksichtnahme: Das Mitglied nimmt Rücksicht auf die anderen Personen und handelt nach bestem Wissen und Gewissen, um die Sicherheit von allen zu gewährleisten. Die Teilnahme am Training unter Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.

Die Teilnahme am Training ist untersagt für Mitglieder mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. IMPACT schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.

b) Trainingszeiten

Bei einem Vertragsabschluss der Abonnements "Membership 1 bis 4" darf das Mitglied innerhalb einer Woche an der entsprechenden Anzahl Trainings seiner Kategorie (Geschlecht und Level) flexibel teilnehmen und ist nicht an bestimmte Wochentage und Uhrzeiten gebunden. Bei Nichtnutzung der vollen Anzahl an Trainingseinheiten innerhalb einer Woche erlischt das wöchentliche Kontingent und wird am Montag neu gestartet.

Beim Abonnement "Membership 5+" darf das Mitglied an allen stattfindenden Trainingseinheiten seiner Kategorie (Geschlecht und Level) in einer beliebigen Anzahl teilnehmen.

Bei einem Vertragsabschluss des Abonnements "Membership 10er Karte" darf das Mitglied innerhalb einer Woche an der entsprechenden Anzahl Trainings seiner Kategorie (Geschlecht und Level) flexibel teilnehmen und ist nicht an bestimmte Wochentage und Uhrzeiten gebunden. Bei jeder Nutzung eines Trainings wird ein Punkt der 10er Karte abgezogen. Nach der Nutzung der 10 Trainings erlischt das Abonnement. Bei Nichtnutzung verfällt das übrig gebliebene Kontingent der Karte sechs Monate nach Vertragsstart.

c) Ferien und gesetzliche Feiertage

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass jeweils im August in den Kalenderwochen 31 und 32 sowie im Dezember in den Kalenderwochen 52 und 1 jeweils von Montag bis Sonntag wegen Ferienabwesenheit sowie an den gesetzlichen Feiertagen des Kantons Zürich das Studio geschlossen ist und keine Trainings stattfinden. Der Monatsbeitrag der Abonnemente bleibt davon unberührt und läuft normal weiter.

5. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass während dem Training Ton-, Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden können. Die Aufnahmen können von IMPACT für interne Zwecke sowie eigenes Marketing verwendet werden (Webseite, Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, etc.).

Das Mitglied kann beim abschliessen des Vertrags Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen, die sie selber betreffen, schriftlich per E-Mail verweigern. Im Verweigerungsfall werden vom Mitglied keine Aufnahmen gemacht oder bereits erfolgte Aufnahmen gelöscht.

6. Informationen über WhatsApp-Gruppe

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass sie Informationen zu Trainings etc. über WhatsApp-Gruppen der IMPACT erhält. Es können von IMPACT jederzeit weitere Gruppen gebildet werden.

7. Haftungsausschluss

Seitens IMPACT wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme der Angebote von IMPACT, insbesondere die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

IMPACT haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc.

8. Weisungen

Das Mitglied ist verpflichtet, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Anweisung des Personals ist IMPACT berechtigt, das Mitglied schriftlich abzumahnen und bei weiterer Zuwiderhandlung ein Hausverbot auszusprechen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein vertraglicher Rückforderungsanspruch des Mitglieds ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Abonnenten der IMPACT unterliegt der separaten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar unter www.impact-martialarts.com. Mit dem Abschluss eines Vertrags akzeptiert das Mitglied die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Abonnemente unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischen Recht, unter vollständigem Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Abonnementen ist Zürich, Schweiz.